Reinigungs- und Haushaltshilfe für Pflegebedürftige – so funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse

Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wissen nicht, dass Reinigungs- und Haushaltshilfen bei anerkanntem Pflegegrad finanziell unterstützt werden können. Wir möchten Ihnen hier transparent erklären, wie unsere Leistungen ablaufen und wie die Abrechnung unkompliziert über uns erfolgt – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Diese können unter anderem für hauswirtschaftliche Leistungen wie Reinigung, Aufräumen oder Unterstützung im Alltag genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Leistung von einem anerkannten Dienst erbracht wird.

Unsere Leistungen im Haushalt

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei:

  • Reinigungsarbeiten (z. B. Böden, Küche, Bad)
  • allgemeinen Haushaltstätigkeiten
  • regelmäßigen oder individuellen Einsätzen nach Bedarf

Dabei richten wir uns stets nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und vereinbaren feste Zeiten oder flexible Einsätze – ganz nach Wunsch.

Transparente Dokumentation mit Stundenzetteln

Nach jedem Einsatz werden die erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentiert. Dazu führen wir detaillierte Stundenzettel, auf denen Datum und Dauer der Tätigkeit festgehalten werden. Diese Dokumentation sorgt für maximale Transparenz und ist Grundlage für die spätere Abrechnung mit der Pflege- oder Krankenkasse.

Abtretungserklärung – wir rechnen direkt ab

Damit Sie sich nicht selbst um Anträge oder Abrechnungen kümmern müssen, bieten wir eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bzw. Krankenkasse an. Dafür unterzeichnen Sie einmalig eine Abtretungserklärung. Diese erlaubt es uns, die Kosten direkt mit der zuständigen Kasse abzurechnen.

Das bedeutet für Sie:

  • keine Vorleistung
  • kein Papieraufwand
  • keine komplizierten Anträge
    Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Abrechnung über Pflege- oder Krankenkasse

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der dokumentierten Leistungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir reichen alle notwendigen Unterlagen fristgerecht bei der Pflege- oder Krankenkasse ein und stehen bei Rückfragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollte es Besonderheiten oder Änderungen geben, informieren wir Sie selbstverständlich transparent und frühzeitig.

Unser Ziel: Entlastung und Sicherheit

Unser Anspruch ist es, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten – nicht nur im Haushalt, sondern auch organisatorisch. Mit klaren Abläufen, transparenter Dokumentation und direkter Abrechnung sorgen wir dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Wohlbefinden im eigenen Zuhause.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen oder zum Ablauf haben, beraten wir Sie gerne persönlich.